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Fam. Sandra und
Christoph Rietzler
Via Claudia Augusta 37
A-6533 Fiss
Tel. +43 (0) 680 20 11 008
email: office@hausjohanna.info
Haus Johanna - Wohnung Sommer in Fiss Haus Johanna - Wohnung Winter in Fiss

Hotelregelement Haus Johanna

Beherbergungs-Vertragsbedingungen

 

Allgemeines §1
Die folgenden Hotelvertragsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus.

 

Vertragspartner gem. §2
(1)
Als Vertragspartner des Beherbegers gilt im Zweifelsfalle der Besteller.

 

Vertragsabschluss gem. §3
(1)
Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.
(2)
Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.


Beginn und Ende der Beherbergung gem. §4
(1)
Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages zu
beziehen. Muss die gemieteten Räume aber am Abreisetag, spätestens um 9.30 freigeben.
(2)
Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 20:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein verspäteter Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
(3) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt dagegen das Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Tages reserviert.

 

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag gem. §5
(1)
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
(2)
Bis spätestens einen Monat  (1 Monat) vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Wohnungspreises (ohne Endreinigung und Kurtaxe) für vier Tage  ( 4 Tage) zu bezahlen.
(3)
Bis spätestens drei Tage (3 Tage) vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr von 90% vom Wohnungspreis (ohne Endreinigung und Kurtaxe) zu bezahlen.

 

Gerichtsstand/Recht gem. §16
(1)
Für Streitigkeiten aus dem Vertrag oder dessen Auflösung ist das für die Lage der Unterkunft
sachlich zuständige Gericht zuständig.
(2) Der Vertrag, dessen Auflösung und allfällige Folgen daraus sind nach dem Recht zu beurteilen,
das für die Lage der Unterkunft gilt.
(3) Als Erfüllungsort gilt die Lage der Unterkunft.

 

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